Flugordnung
Cumulus Modellflieger e.V.
Platz- und Flugordnung 1.1 Jeder Modellflieger ist für die Einhaltung dieser Platz- und Flugordnung, sowie für den für den sicheren Betrieb seines Modells persönlich verantwortlich. 1.2 Diese Verantwortung kann nicht auf die diensthabende Flugleitung übertragen werden. 2.1 Auf dem Fluggelände dürfen grundsätzlich nur Mitglieder des Modellflieger-Vereins mit gültigem DMFV - Versicherungsausweis Flugmodelle betreiben. 2.2 Vereinsfremde Personen, die nicht Mitglieder im DMFV sind, dürfen ebenfalls nur mit einer ausreichenden Haftpflichtversicherung ein Flugmodell betreiben, nachdem die Flugleitung die Frequenz freigegeben hat. 3.1 Flugmodelle dürfen nur gestartet werden, wenn diese sich in einem technisch flugsicheren Zustand befinden. 3.2 Soweit es sich um Flugmodelle mit Verbrennungsmotor handelt, mit einem wirksamen Schalldämpfer ausgerüstet sind. 4.1 Vereinsfremde Personen haben vor Flugbeginn dem Flugleiter mitzuteilen, ob sie über ausreichende Flugkenntnisse verfügen, damit man ihnen ggf. ein fachkundiges Mitglied zur Seite stellen kann. 5.1 Es ist verboten, einen Sender einzuschalten, ohne daß man sich überzeugt hat, ob ein Modell mit gleicher Frequenz in Betrieb ist. 6.1 Das Überfliegen von Menschen und gefährliches Fliegen ist verboten. 6.2 Es ist verboten im Luftraum zwischen sich selbst und anderen Personen zu fliegen. 6.3 Es darf mit Verbrenner betriebenen Modellen nur in südlicher Richtung vom Platz aus geflogen werden, generell ist es verboten, über Menschen und Tiere sowie den Park- und Vorbereitungsraum zu fliegen. 6.4 Modellflieger, die Alkohol zu sich genommen haben, dürfen kein Modell mehr in Betrieb nehmen. 6.5 Die Modellflieger, die ihr Modell in der Luft haben, also steuern, stehen mit ihren Sendern in einem Pulk. 7.1 Während des Flugbetriebs darf keine unbefugte Person den Platz betreten. 7.2 Die Fahrzeuge der Mitglieder, Gäste und Besucher dürfen nur auf dem Parkplatz am Fluggelände abgestellt werden, oder an den dafür vorgesehenen Stellen. 8.1 Das Einlaufen von Verbrennungsmotoren für Flugmodelle ist nur auf dem von der Flugleitung bestimmten Platz zulässig. 9.1 Die Flugleitung ist bevollmächtigt, Flugverbot für den Rest des Tages auszusprechen bei: - Ereignissen, welche die Sicherheit von Menschen gefährden, - Verstößen gegen die Platz- und Flugordnung nach vorheriger Ermahnung. 10.1 Bei wiederholten Verstößen gegen diese Platz- und Flugordnung kann der geschäftsführende Vorstand nach Hinweis auf die Folgen, befristetes Flugverbot bis zu vier Wochen aussprechen. Über darüber hinausgehende Maßnahmen entscheidet die Mitgliederversammlung. 11.1 Notruf - Telefone Befinden sich in den benachbarten Ortschaften Munster und Wietzendorf. 11.2 Es ist eine selbstverständliche Pflicht aller anwesenden Mitglieder und Gäste, ihre Flugleitung bei ihrer verantwortlichen Tätigkeit zu unterstützen. 12.1 Der geschäftsführende Vorstand bleibt zur Unterstützung dem Flugleiter gegenüber Weisungsbefugt.
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